Am 1. Januar 2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer[1] verpflichtend eingeführt. Bisher waren Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die typische gelbe AU vorzuzeigen. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung trifft nun die Arbeitgeber die Pflicht, die eAU digital bei der Krankenkasse abzurufen.
Die obligatorische Einführung für Arbeitgeber war ursprünglich schon für